:

Die Alternative für Deutschland

Bundestagswahl 2017

Wahljahr ist Zahljahr!

 

 

Seit 2015 fordern wir :


Sofortige Sicherung aller nationalen Grenzen
Wir fordern die unverzügliche Wiedereinführung der Kontrollen an deutschen Grenzen. Einreisewillige Asylantragssteller aus sicheren Dritt- oder Herkunftsstaaten sind zurückzuweisen. Die Grenzen sind zu sichern. Gleichzeitig ist die Visumpflicht für die Länder des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) wieder einzuführen. Eine darüber hinausgehende Erweiterung der Einführung der Visapflicht bleibt zu prüfen.


Keine Asylanträge mehr in Deutschland

Zur Regelung von Masseneinwanderung ist das Asylrecht im Grundgesetz weder gedacht noch geeignet. Es muss der veränderten Situation angepasst werden: Das Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen, ist aufzuheben. Asylanträge müssen vor Ort in unseren Botschaften in den Herkunftsländern in nationaler Zuständigkeit oder in einzurichtenden zentralen Auffangzentren unter EU- oder UNHCR- Verwaltung gestellt werden. Sofern dies wegen Krieg, Bürgerkrieg oder anderweitig unmöglich ist, sind die entsprechenden Stellen im nächsterreichbaren Nachbarland aufzusuchen. Asylgesuche an unseren Grenzen werden abgewiesen und eine Einreise abgelehnt.


48-Stunden-Schnellverfahren
Solange die Voraussetzungen für die Asylbeantragung im Ausland noch nicht gegeben sind, müssen Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten, sowie Anträge von Antragstellern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, innerhalb von 48 Stunden beschieden werden. Des Weiteren müssen Asylanträge, die ohne urkundlichen Nachweis von Staatsangehörigkeit und Identität gestellt werden, als offensichtlich unbegründet oder unzulässig innerhalb derselben Frist abgelehnt werden.


Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten
Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nach § 29 a Asylverfahrensgesetz ist zu erweitern um alle Staaten, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, es sei denn, einer dieser Staaten macht sich offenkundig schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig. Alternativ ist ein sicherer Herkunftsstaat jeder Staat mit einer Anerkennungsquote von unter 2 %. Menschen aus sicheren Herkunftsländern können einen Anspruch auf politisches Asyl nicht geltend machen.


Sach- statt Geldleistungen
Als Sofortmaßnahme sind Leistungen für Asylbewerber ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren; abgelehnte Asylbewerber erhalten Sachleistungen auf Dauer. Bargeld darf es erst nach Anerkennung des Asylantrages geben. Das gesamte übrige Anreizsystem ist umfassend abzubauen. Dazu erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen sollten ebenso schnell umgesetzt werden wie Parlamentsentscheidungen zu Eurorettungsaktionen.


Kürzung der jährlichen EU-Umlage
Gegenüber der EU sind Zurückbehaltungsrechte bezüglich der EU-Umlage geltend zu machen bis zu dem Zeitpunkt, in welchem das rechtswidrige Verhalten der EU-Mitgliedsländer ein Ende findet, durch welches Asylkosten nach Deutschland verlagert werden. Alle asylrechtsbedingten Kosten sind von den Ländern zu erstatten, aus denen die Immigranten eingereist sind. Soweit diese Vorgänge nicht aufklärbar sind, da etliche sichere Nachbarstaaten keine Personenerfassung durchführen, hat die EU Deutschland die insoweit aufgebürdeten Kosten zu erstatten. Dies erfolgt durch endgültige Verrechnung dieser Kosten mit deutschen EUBeiträgen.


Einschränkung des Asylrechts in Anlehnung an seine historische Idee
Das Aufenthaltsgesetz von 2004 definiert seinen Zweck und sein Ziel wie folgt: Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern „unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Diese elementaren Interessen sollten in Einklang gebracht werden mit der Erfüllung humanitärer Verpflichtungen. Sowohl 1949, als das deutsche Asylrecht geschaffen wurde, als auch in der Zeit nach 1990 herrschte so viel Realitätssinn, dass stets von einer überschaubaren Zahl von „politisch, rassisch oder religiös“ verfolgten Menschen ausgegangen wurde, denen auf diese Weise ein Zugang zu vielen zivilisierten Ländern geöffnet werden sollte. Eine weit überwiegend wirtschaftlich motivierte Völkerwanderung unter heutigen Kommunikations- und Transportbedingungen lag außerhalb des Vorstellungsvermögens der gesetzgeberisch handelnden Verantwortungsträger. Für eine unvorhersehbare Situation, wie sie sich derzeit in Europa darstellt, ist die derzeit bestehende Rechtslage zu keiner Zeit geschaffen worden.

Die heutige Rechtslage in Deutschland und Europa muss daher so verändert werden, dass sie den historischen Leitgedanken gerecht wird.

Alles andere zerstört den Weltfrieden und die geordnete und steuerbare Entwicklung souveräner Staaten, die ein hohes Gut für die Bürger dieser Staaten ist. Dieses darf ihnen unter keinen Umständen genommen werden. Der Kerngehalt dieser Souveränität von Staaten ist seinerseits ein Eckpfeiler des Völkerrechts, der nicht in Frage gestellt werden darf.